AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TRIGGERFILM GbR München
A Allgemeines
Für das Vertragsverhältnis der Parteien gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
TRIGGERFILM GbR München.
Wegen der Besonderheit der Film- und Videobranche mit hohen Vorlaufkosten bei der Disposition und
Bereitstellung von technischem Equipment und qualifiziertem Personal wird der Auftraggeber auf diese
Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen und akzeptiert diese als Vertragsgrundlage.
B Dreharbeiten und Postproduktion
- Nach Annahme des Angebots der TRIGGERFILM GbR durch den Auftraggeber ist eine Vorlaufzeit von
3-7 Tagen für die Disposition der Dreharbeiten in der Regel notwendig. Die Vorlaufzeit wird im
jeweiligen Angebot ausdrücklich bekannt gegeben und vom Auftraggeber anerkannt.
- Eine Verschiebung des festgelegten Termins für die Aufnahmen und Dreharbeiten nach Disposition von
Equipment und Personal kann daher mit Ausfallkosten verbunden sein. Wird der Auftrag 2 Tage vor dem
angesetzten Termin vom Auftraggeber storniert, so fallen 50% der Auftragssumme an. Wird der Auftrag
24 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert, fallen 100% der Auftragssumme an. Eine
einvernehmliche Verschiebung der Dreharbeiten wegen Krankheit eines der Hauptakteure ist jedoch für
beide Seiten möglich.
- Nach Abschluss der Dreharbeiten und der Postproduktion wird das Werk mit maximal einer kostenlosen
Korrektur dem Auftraggeber übergeben. Es bleibt bis zur vollständigen Bezahlung alleiniges Eigentum
Der TRIGGERFILM GbR und darf vorher nicht öffentlich oder zu internen Werbezwecken vom Auftraggeber
vorgeführt bzw. genutzt werden.
C Fälligkeit der Vergütung
- Bei Auftragsvergabe bzw. Annahme des Angebots der TRIGGERFILM durch den Auftraggeber ist ein
Teilbetrag von 50 % des Gesamtrechnungsbetrages fällig und zahlbar. Dieser Teilbetrag ist im Angebot als
Anzahlung mit MWST ausgewiesen.
- Bei Übergabe des Datenträgers (Masters) ist der Restbetrag von 50% fällig und zahlbar. Nach Zahlung
des Gesamtbetrages für die Erstellung des Werkes gehen alle übertragbaren Nutzungs- und Urheberrechte an dem
Gesamtwerk von TRIGGERFILM auf den Auftraggeber, für die zuvor vereinbarten Länderzonen und veröffentlichenden Medien (Kino, TV, Online,…).
- Zusätzliche Korrekturen, die der Auftraggeber nach Übergabe des Datenträgers wünscht, sind
kostenpflichtig und werden mit einem Stundenhonorar für Cutter und Schnittplatz von 45 € + MWST abgerechnet.
Hierzu kann eine separate Rechnungsstellung erfolgen.
D Rechteeinräumung
- TRIGGERFILM räumt dem Kunden unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Honorare
die Nutzung des Datenträgers für alle seine Zwecke uneingeschränkt ein. Jedoch ist der Verkauf bzw.
die Verwendung von Passagen oder Teilaufnahmen für andere Film/Videoproduktionen nur mit
Genehmigung der TRIGGERFILM zulässig. Ebenso ist der Verkauf an den Handel (Handel mit dem Datenträger)
nur mit Genehmigung der TRIGGERFILM zulässig. Das von der TRIGGERFILM entwickelte Konzept und spezielles Design der Filmaufnahmen ist urheberrechtlich geschützt und besteht als Copyright, es darf nicht an Mitbewerber zur Nachahmung und Weiterverwendung übertragen werden.
- TRIGGERFILM ist berechtigt, die im Auftrag des Auftraggebers produzierten Videos und Datenträger zu eigenen
Repräsentationszwecken unter Wahrung der Konkurrenz- und Wettbewerbsrechte des Auftraggebers auszugsweise
für eigene Marketing- und Werbezwecke vorzuführen und digital zu speichern. Macht der Auftraggeber besondere
Schutzrechte gegenüber seinen Mitbewerbern am Markt geltend, so werden diese vollumfänglich von der TRIGGERFILM berücksichtigt. Der Ausschluss einzelner Mitbewerber wird vom Auftraggeber bezeichnet.
E Haftungsbeschränkung
Für Diebstahl der Datenträger oder Zerstörung durch höhere Gewalt haftet die TRIGGERFILM GbR nicht. Andererseits
ist die Haftung der TRIGGERFILM GbR auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. In besonderen Fällen
(besondere Gefahren bei den Dreharbeiten) wird zu Lasten des Auftraggebers eine projektbezogene Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Auftraggeber bestimmt den Versicherer.
F Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter speziellem Ausschluss des UN Kaufrechts.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
2 . Alle Änderungen und Ergänzungen zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.